- regionale Fördergebiete
- 1. Begriff: Ausweisung bestimmter Regionen eines Landes als r.F. nach einheitlichen Kriterien der EU (strukturschwache Regionen oder Gebiete).- 2. Hauptarten: a) Regionen mit Entwicklungsrückstand, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.- b) Regionen, die bes. schwer von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffen sind (Hauptkriterien sind Struktur der Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit im Vergleich zu benachbarten Regionen).- c) Regionen mit hoher landwirtschaftlicher Beschäftigung, aber unterdurchschnittlicher Wertschöpfung.- d) In Deutschland erfolgt die Fördergebietsabgrenzung auf Gemeinde- oder Kreisebene (Schwerpunktorte). Eine Liste aller r.F. wird jährlich im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durch die Bundesregierung veröffentlicht. In den alten Bundesländern leben knapp 10,3 Mio. Einwohner in r.F. Die fünf neuen Bundesländer sind bis 2006 in Gänze r.F. (für Ost-Berlin gilt Übergangsphase bis 2005).- Weitere Informationen unter www.bmwa.bund.de.
Lexikon der Economics. 2013.